
Jedes Jaar Stüüre spare – mit de richtige Süüle 3a.
Wir unterstützen Sie dabei, aus dem Angebot des Sie kontaktierenden Versicherungs- und Vorsorgepartners eine für Ihre persönliche Situation passende Vorsorgelösung zu finden. Unverbindlich und persönlich.
In drei Schritten zu einer Vorsorgelösung, die zu Ihrer Situation passen kann
Kein Fachjargon, keine endlose Terminsuche. Sie liefern die Eckdaten, um den Rest kümmern wir uns.
Kontaktdaten angeben
Geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre E-Mail-Adresse, Postleitzahl und Telefonnummer an, damit ein Berater Sie kontaktieren kann.
Situation analysieren
Ihre Angaben und persönlichen Vorsorgeziele werden analysiert, um aus dem Angebot des Sie kontaktierenden Versicherungs- und Vorsorgepartners eine für Ihre Situation passende Vorsorgelösung zu ermitteln.
Beratung erhalten
Innerhalb von 48 Stunden werden Sie von einem Finanzberater kontaktiert. Die Beratung erfolgt durch Dritte und bezieht sich ausschliesslich auf die Produkte des Sie kontaktierenden Versicherungs- und Vorsorgepartners.
Säule 3a oder 3b – was passt zu Ihnen?
Die Säule 3a ist die gebundene Vorsorge mit Steuerabzug. Die Säule 3b ist die freie Vorsorge ohne Steuerabzug, dafür ohne Vorschriften. Welche Vorsorgeform sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Situation und den individuellen Vorsorgezielen ab.
| Säule 3a oder 3b – was passt zu Ihnen? | Säule 3a | Säule 3b |
|---|---|---|
| Art der Vorsorge | Gebundene private Vorsorge | Freie private Vorsorge |
| Wer kann einzahlen? | Erwerbstätige Personen mit AHV-pflichtigem Einkommen | Grundsätzlich für alle offen |
| Steuerabzug der Einzahlungen | Einzahlungen können bis zum gesetzlichen Höchstbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden | Grundsätzlich kein allgemeiner Steuerabzug; kantonale Ausnahmen sind möglich |
| Maximalbetrag 2026 | Mit Pensionskasse: CHF 7’258/Jahr. Ohne Pensionskasse: bis 20% des Erwerbseinkommens, max. CHF 36’288/Jahr | Keine gesetzliche Einzahlungslimite |
| Verfügbarkeit | Grundsätzlich gebunden; ordentlicher Bezug frühestens 5 Jahre vor dem Referenzalter. Gesetzlich definierte vorzeitige Bezüge sind möglich | Grundsätzlich flexibler verfügbar; konkrete Verfügbarkeit hängt von der gewählten Lösung bzw. dem Vertrag ab |
| Vorzeitiger Bezug | Unter gesetzlichen Voraussetzungen, z. B. für selbstgenutztes Wohneigentum, Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder definitiven Wegzug ins Ausland | Abhängig von der gewählten Vorsorge-/Versicherungslösung und den Vertragsbedingungen |
| Begünstigung im Todesfall | Gesetzlich geregelte Begünstigtenordnung | Grössere Flexibilität im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen |
| Besteuerung | Das 3a-Guthaben wird bei Auszahlung separat vom übrigen Einkommen besteuert | Steuerliche Behandlung hängt von der konkreten 3b-Lösung und den persönlichen Verhältnissen ab |
| Typischer Zweck | Altersvorsorge mit steuerlichen Vorteilen | Flexible Vorsorge, Vermögensaufbau sowie persönliche oder familiäre Vorsorgeziele |

Wann Sie vor der Pensionierung an Ihr 3a-Guthaben kommen
Das Guthaben der Säule 3a ist grundsätzlich für die Altersvorsorge gebunden. In bestimmten gesetzlich vorgesehenen Situationen ist jedoch ein vorzeitiger Bezug möglich.
Wohneigentum
Für den Erwerb oder die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum kann unter bestimmten Voraussetzungen 3a-Guthaben vorbezogen werden.
Selbstständigkeit
Bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein vorzeitiger Bezug möglich sein.
Definitiver Wegzug ins Ausland
Bei definitivem Wegzug aus der Schweiz kann das Guthaben der Säule 3a unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig bezogen werden.
Weitere gesetzliche Fälle
Ein vorzeitiger Bezug kann auch in weiteren gesetzlich vorgesehenen Situationen möglich sein, beispielsweise für einen Einkauf in eine Einrichtung der 2. Säule oder unter bestimmten Voraussetzungen bei Invalidität.
Was Kundinnen und Kunden uns fragen
Für Erwerbstätige, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, beträgt der maximale 3a-Beitrag 2026 CHF 7’258. Erwerbstätige ohne Pensionskasse können bis zu 20% ihres Erwerbseinkommens einzahlen, maximal CHF 36’288 pro Jahr.
Die Säule 3a ist eine gebundene Vorsorge mit gesetzlichen Vorgaben und steuerlichen Vorteilen. Die Säule 3b gehört zur freien Vorsorge und bietet grundsätzlich mehr Flexibilität.
Ob und in welchem Umfang eine Säule 3a sinnvoll ist, hängt von der persönlichen finanziellen und steuerlichen Situation sowie den individuellen Vorsorgezielen ab. Eine individuelle Beratung kann helfen, aus dem Angebot des Sie kontaktierenden Versicherungs- und Vorsorgepartners eine für Ihre Situation geeignete Lösung zu bestimmen.
Ja, in gesetzlich vorgesehenen Fällen. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise selbstgenutztes Wohneigentum, die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder der definitive Wegzug aus der Schweiz.
Je nach gewählter Vorsorgelösung können neben dem Sparen auch Risiken wie Tod oder Erwerbsunfähigkeit abgesichert werden. Welche Leistungen eingeschlossen sind, hängt vom konkreten Produkt und Vertrag ab.
Das Beratungsgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Die Beratung erfolgt durch Dritte und bezieht sich ausschliesslich auf die Produkte des Sie kontaktierenden Versicherungs- und Vorsorgepartners.
Für Guthaben der Säule 3a gilt eine gesetzlich geregelte Begünstigtenordnung. Welche Personen im konkreten Fall begünstigt sind, hängt von der persönlichen Situation und den gesetzlichen Bestimmungen ab.